Freibrief für Musikpiraten

Mike
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat brisante Folgen für die Musikindustrie. Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen Daten nur noch bei schweren Straftaten an die Ermittler weiter gegeben werden. Damit brechen schwere Zeiten für Piratenjäger an: Der private Download fällt nicht in diese Kategorie von Rechtsbrüchen. Experten halten die Ermittlung von Filesharern über ihre Verbindungsdaten nun für illegal.

Verletzung des Urheberrechts keine schwere Straftat

Der Download von Raubkopien aus dem Internet bleibt zwar weiterhin strafwürdig. Jedoch dürfen nach dem Spruch der Karlsruher Richter Verbindungsdaten nur bei "besonders schweren Straftaten" zur Ermittlung herangezogen werden. Dazu gehören Mord, Raub und Kinderpornografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss aber auch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein. Ein leichter Betrug oder eine unbedeutende Urkundenfälschung genügen hier nicht – genauso wenig wie Verletzungen des Urheberrechts.

Aber mal ganz ehrlich, warum hat die Musikindustrie solche Absatzschwierigkeiten?
Wer für den heutigen und in der Vergangenheit fabrizieren Murks auch noch 20€ für eine CD haben möchte, bekommt anscheinend den Hals nicht voll.

Allein Britney Spears, besitzt über 100 Millionen Dollar. Hier stimmt doch etwas nicht mit dem Gejammere der Musikindustrie.... Teufel
Harper
Also wenn ich Musik lade, dann aus dem Grund um mir das ganze Album anzuhören. Gefällt mir das, suche ich das Album im Laden. Ist mir das da zu teuer, schaue ich im Internet und denn kaufe ich das auch.
Aber 20 Euro ist wirklich zu viel.
Borderline
Das kannste deiner Grossmutter erzählen Zunge raus