Fristlose Kuendigung gerechtfertigt?

Psylix
Servus....

Ich und ein paar Kollegen haben gerade ein maechtiges Problem.

und zwar:

Wir haben uns zirka vor einem Halben Jahr eine Halle hier in Zwickau gemietet, richtig mit Mietvertrag auf eine Person von uns, und untermietvertraegen fuer uns.

So, das sind mit mir 7 Man, einer Davon dreht jetzt am Rad, und wir haben ihn des Friedens wegen rausgeschmissen.
Er hat sich nun auch eine Immobilie auf diesem Gelaende gemietet.
Nun faengt er an, schlecht ueber uns beim Vermieter zu reden, worrauf wir immer wieder Bedroht werden, auch mit Gewalt. Und auch die anderen Mieter auf dem Hof hetzt er gegen uns auf.

Nun ist der Besitzer der ganzen "Anlage" in Urlaub gefahrn.
Und schickt immer seinen "Sklaven" vor, das ist ein Mitarbieter von ihm, der in dem Doenerladen arbeitet der sich auch in dem Gelaende befindet.

Dieser wollte gestern - als wir alle zum Grillen da waren - zugang zu der Halle die von uns gemietet ist, und irgendwelche Dinge herraushollen die angeblich dem Rausgeschmissenen gehoeren.
Wir verneinten das, und sagtem ihm, das er da bitte mit dem Vermieter kommen soll, der uns das persoenlich sagen soll.
Darauf hin, wurde uns gedroht, mit Gewalt, und mit Einbruch im Namen des Besitzers.
Aber auch der "verstossene" hat uns am Telefon schon mehrmals mit Einbruch und Gewalt bedroht.

Das mit der Gewalt is kein Ding fuer uns, wir sind genug Leute und koennen uns im Notfall gegen die Drei schon wehren.... aber mit dem Einbruch isses nicht so Dicke, da auch Autos die Teuer sind, und Teures Werkzeug in der Halle steht/Stehen.
Auch das wir nur zur Sau gemacht werden von allen die uns eigentlich vor seinem Rauswurf gut leiden konnten stoert uns sehr.

Nun ist es so, in unserem Mietvertrag steht eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten.
Und wir wollen die Drei Wochen wo der Besitzer jetzt im Urlaub ist nutzen um das Objekt zu verlassen, und einfach zu gehen.

Miete bekommt der von uns nicht mehr, weil sich das mit der nebenkostenabrechnung ausgleicht.
Ein anderes Billigeres und Groesseres Objekt haben wir auch schon gefunden.

So, das wir dort rausmachen ist so oder so klar, wenn da nicht der Mietvertrag waere.... unser Plan ist es nun, ein Kuendigungsschreiben aufzusetzen, das wirksam wird, sobald wir unser Schloss gewechselt haben und eins vom Besitzer einbauen (is alles schon da.)
Und unter angabe der Gruende (Gewalt und einbruch) den Vertrag fristlos kuendigen....
Diesen Vertrag legen wir dann seinem Offiziellen Vertretter in den Drei wochen vor, den Schluessel dazu und gut.

Ist das Moeglich?
oder kann es rechtliche Konsequenzen fuer uns haben?

dann nochwas:
Wir haben dort diverse einbauten vorgenommen....
Wir haben einen kleinen Raum eingebaut, ein Tor, weil wir keins hatten, eine Zwischenwand quer durch die Halle, mit Wellblechen die WIR gekauft haben, und die nicht gerade Billig sind.
Wir wollen alles, bis auf das Tor, was wir selbst gebaut haben, mitnehmen, sprich den Raum zurueckbauen, die Wand wieder abbauen, und mitnehmen...
Davon wird der Besitzer aber nicht wirklich begeistert sein, was uns aber egal ist, weil wir eigentlich vor haben, den menschen nicht wieder zu sehen, und dort oben nie mehr aufzutauchen.

Koennte es da zu rechtlichen schwierigkeiten kommen?
also das der drauf besteht das wir die einbauten drin lassen, oder schlimmstenfalls im Nachhinnein wieder einbauen muessen, oder ersatzzahlungen leisten muessen?


Danke schonmal.
Borderline
Zu den Kündigungssachen kann ich nix sagen aber meiner Meinung nach kann der Vermieter nicht verlangen EUERE in Eigenregie eingebrachte Arbeitsleistung (die Umbauten) für sich zu beanspruchen. Ich würde das Ding so übergeben wie es im Mietvertrag vereinbart wurde, steht da nix von wegen Umbauten und er hats damals auch abgesegnet, hat er ganz einfach Pech und keinen Anspruch darauf...
NoName
Wenn nicht anders im Mietvertrag geregelt . ist das Objekt so zu übergeben wie es übernommen wurde. Auch die Kündigungsfristen sollten da drinnen stehen. Die sind aber auch für beide Seiten bindent !
Psylix
hab mir mittlerweile die Pragraphen aus dem BGB und dem iVm herrausgesucht, die regeln das wir die Fristlose Kuendigung einreichen koennen, und das auch so durchkommt.