Grantham
Wie uns mehrere Leser mitteilten, wird der alte "1&1 Weekend"-Tarif nun auch Bestandskunden gekündigt. In einem Schreiben von 1&1 an betroffene User ist die endgültige Einstellung des Tarif mit spätestens Ende Februar angegeben. Mit dem Angebot ist das kostenlose Surfen an Sams-, Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen zum Preis von 9,95 Euro möglich gewesen.
Die Einstellung...
Der Tarif wird ab Januar - spätestens jedoch Februar - automatisch auf den neuen "Weekend Plus"-Tarif von 1&1 mit 6 Freistunden pro XXL-Tag umgestellt. Bei einem Widerspruch des Tarifwechsels wird der erfolgt die Kündigung des Vertrages.
...wird zum Ärgernis für XXL-Wechsler
Sehr ärgerlich stellt sich die Situation nun für Kunden dar, die nur wegen der Wochenendflatrate von 1&1 den neuen XXL-Tarif der T-Com bestellt haben. Der Zugang von 1&1 für 9,95 Euro kann nun zwar gekündigt werden, der "XXL weekend"-Anschluss der T-Com ist aufgrund der Mindestvertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist allerdings nicht von heute auf morgen zu kündigen. Ein Zurück zum alten "XXL sunday-"-Tarif gibt es ebenfalls nicht mehr.
Einseitiges Kündigungsrecht
Überdies macht 1&1 hierbei wieder vom einseitigen Kündigungsrecht gebrauch. Ursprünglich betrug die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. So steht es auch in den AGB geschrieben: "1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."
Quelle: onlinekosten.de
Die Einstellung...
Der Tarif wird ab Januar - spätestens jedoch Februar - automatisch auf den neuen "Weekend Plus"-Tarif von 1&1 mit 6 Freistunden pro XXL-Tag umgestellt. Bei einem Widerspruch des Tarifwechsels wird der erfolgt die Kündigung des Vertrages.
...wird zum Ärgernis für XXL-Wechsler
Sehr ärgerlich stellt sich die Situation nun für Kunden dar, die nur wegen der Wochenendflatrate von 1&1 den neuen XXL-Tarif der T-Com bestellt haben. Der Zugang von 1&1 für 9,95 Euro kann nun zwar gekündigt werden, der "XXL weekend"-Anschluss der T-Com ist aufgrund der Mindestvertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist allerdings nicht von heute auf morgen zu kündigen. Ein Zurück zum alten "XXL sunday-"-Tarif gibt es ebenfalls nicht mehr.
Einseitiges Kündigungsrecht
Überdies macht 1&1 hierbei wieder vom einseitigen Kündigungsrecht gebrauch. Ursprünglich betrug die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. So steht es auch in den AGB geschrieben: "1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."
Quelle: onlinekosten.de